Struktur, Tätigkeiten & Ziele
Der Verein setzt sich folgende Ziele: a) Der Erhalt des kulturellen Erbes der örtlichen, extensiven Beweidung sowie der Wanderbeweidung mit Weidetieren im Gehüt mit Hirte/Hirtin und Hund. b) Die Landschaftspflege entweder mit den Weidetieren und/oder durch Mahd von naturschutzrelevanten und erhaltenswürdigen Flächen oder solche, die zu erwähnten umgewandelt werden sollen. c) Das Anlegen von Landschaftselementen (Heckensäumen, Steinhäufungen, Totholzhecken, Benjeshecken, und Einsaat von heimischen, gebietstypischen, im Rückgang begriffenen Pflanzenarten, sofern mit den diversen Grundeigentümern und Behörden abgesprochen und von diesen bewilligt). d) Habitatfördernde Maßnahmen zur Unterstützung der selbstständigen Wiederbesiedlung lokal verschwundener oder selten gewordener Arten. e) Die naturpädagogische und kulturelle Vermittlung des Wissens f) Eine Vernetzung unter den Hirt:innen und den Beweider:innen, den Bäuerinnen und Bauern und den Landschaftspfleger:innen sowie unter den verschiedenen Vereinen und Behörden, die sich dieser Thematik verschrieben haben oder damit zu tun haben. g) Die Zucht und Erhaltung seltener vom Aussterben bedrohter Haustierrassen in den Betrieben der Mitglieder unter Einhaltung aller Auflagen, die für die jeweiligen Betriebe gelten sowie in der vereinseigenen Naturschutzherde. h) die Vermehrung seltener Kulturpflanzensorten unter Einhaltung aller relevanten Richtlinien. i) Förderung der Ernährungssouveränität durch Beweidung j) Maßnahmen und Forschung zu Klimaanpassung und Krisenresilienz im Bereich der Weidetierhaltung k) Unterstützung und Beratung von Weidetierhalter:innen l) Forschung und Maßnahmen im Sinne einer Agrarökologischen Wende
geplante Tätigkeiten zur Erreichung dieser Ziele: a) Erfahrungsaustausch; besonders zwischen Hirt:innen, Wissechschaftler:innen und Landwirt:innen b) Abhaltung und Teilnahme von/an Vorträgen, Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen c) Herausgabe von vereinsinternen Mitteilungen d) Mitarbeit und Abwicklung von vereinszweckdienlichen Forschungsaufträgen e) Versammlungen, Arbeitskreise und Workshops f) Information von Behörden und Institutionen, der Öffentlichkeit in Bezug auf die Einsatzmöglichkeit und Leistungsfähigkeit von Weidetieren im Natur- und Artenschutz g) Werbetätigkeiten aller Art, um der Öffentlichkeit die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft von Wanderhirt:innen darzustellen h) Werbetätigkeiten aller Art mit dem Ziel, neue Mitglieder zur Mitarbeit zu motivieren oder finanzielle Unterstützung für den Verein oder spezielle Vereinsaktionen zu bewerben i) Einsatz einer „Vereinsherde“ bestehend aus Weidetieren, welche rein zur naturschutzfachlichen Beweidung herangezogen werden dürfen und der Gemeinnützigkeit im Sinne des Arten- und Umweltschutzes dienen. Die notwendigen finanziellen Mittel werden über Projekte und Sponsoren erwirtschaftet j) Vermittlung von Hirt:innen; Weideflächen; Weidetieren k) Vermittlung von Forschungsaufträgen l) Vertretung der Belange der „Hirtenkultur“ gegenüber Behörden und Institutionen sowie Gebietskörperschaften m) Teilnahme an Veranstaltungen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und Kontakte für den Vereinszweck n) Gesellige Zusammenkünfte aller Art (intern, mit Gästen, mit Interessenten etc.) o) Herausgabe von Publikationen und Studien p) Weitere Tätigkeiten, die im Zuge der Vereinstätigkeit entwickelt werden q) jegliche andere nicht eigens in dieser Aufzählung erwähnte Tätigkeit, die auf jeden Fall mit den oben genannten Tätigkeiten verbunden ist, soweit sie im Einklang steht mit den institutionellen Zielen und zur Erreichung dieser Ziele beitragen kann
Struktur des Vereins: Die Statuten des Vereins geben dem Verein eine Struktur vor, in der grob bereits Ziele und Tätigkeiten vorgeschrieben sind. Die Mitgliederversammlung kann per 2/3 Mehrheit Änderungen beschließen. Es handelt sich um einen Verein zur Förderung des Gemeinwesens (Vfg = Rechtsform) -Der Verein ist getragen von ehrenamtlicher Arbeit, darf aber zur Ausführung von Tätigkeiten in einem gewissen Maß Mitarbeiter:innen anstellen Organe des Vereins: Mitgliederversammlung - Jedes volljährige Mitglied hat ein Stimmrecht -tagt mind.1x im Jahr, um über den Jahresabschluss abzustimmen -unterstützt mind. 1/10 der Mitglieder einen Antrag, kann diese Gruppe die Einberufung veranlassen Der Vorstand -Der Vorstand besteht aus 3-7 Mitliedern und wird durch die Mitgliederversammlung gewählt -Vorstandsmitglieder üben 3 Jahre ihr Amt aus und können anschließend wiedergewählt werden -Vorstandsmitglieder können durch die Mitgliederversammlung abberufen werden -Der Vorstand wählt den/die Präsident:in -Der Vorstand erstellt das Jahresprogramm und den Jahresabschluss Präsident:in -wird durch den Vorstand gewählt -beruft nach Vorstandsbeschluss die Mitgliederversammlung ein -Ist zeichnungsberechtigt für die Vereinsangelegenheiten Arbeitsgruppen -Mitglieder finden sich in Arbeitsgruppen zusammen, um Projekte zu entwickeln und anzustoßen -Sie berichten der Mitgliedsversammlung und dem Vorstand über ihre Aktivität und stellen das geplante Projekt zur Abstimmung Projektgruppen -Projekte werden durch Mitglieder in Projektgruppen gemeinsam umgesetzt und begleitet
Unsere
Einordnung






Bild: sustainable development Goals der UN
